FAQs zum Masterstudium
Unsere Angebote bieten Ihnen die Möglichkeit, berufsbegleitend einen Masterabschluss zu erlangen. Alle Masterstudiengänge beinhalten nur wenige Präsenztage und einen hohen Online-Anteil als Selbststudium, sodass Sie sich Ihre Zeit flexibel einteilen können.
Folgende Masterstudiengänge stehen zur Auswahl:
- Business Management mit Vertiefung Corporate Communication (MBA)
- Business Management mit Vertiefung Digital Innovation (MBA)
- Business Management mit Vertierung Digital Marketing and Sales (MBA)
- Business Management mit Vertiefung HR, Culture and Transformation (MBA)
- Business Management mit Vertiefung International Business (MBA)
- Business Management mit Vertiefung Sustainability and Packaging Management (MBA)
- Data Science (M. Sc.)
- Bibliotheks- und Informationsmanagement (M.A.)
Zudem bieten wir in Kooperation mit der Universität Stuttgart den Studiengang Intra- und Entrepreneurship (tech) an. Die Zulassung zum Masterstudium erfolgt zum Wintersemester und wird von der Universität Stuttgart durchgeführt. Weitere Informationen finden Sie hier.
Die berufsbegleitenden Masterstudiengänge beginnen zum Wintersemester und auch zum Sommersemester.
Die Bewerbung ist kontinuierlich für das Folgesemester möglich und nicht mehr an die bisherigen Fristen gebunden (abweichend vom Verfahren für Vollzeitstudiengänge). Wir treffen unmittelbar nach Eingang Ihrer Bewerbung die Entscheidung über die Zulassung und informieren Sie umgehend zu Ihren Möglichkeiten! Hier finden Sie weitere Informationen zur Bewerbung.
Die Bewerbung erfolgt direkt über die Webseite der Hochschule der Medien. Auf den jeweiligen Seiten der Studiengänge haben Sie die Möglichkeit sich für eine Erinnerung vormerken zu lassen. Wir informieren Sie dann gerne sobald eine Bewerbung möglich ist.
Für den Masterstudiengang Intra- und Entrepreneurship können Sie sich bis 15. September bewerben. Die Bewerbung erfolgt über die Universität Stuttgart. Weitere Informationen finden Sie hier.
Regelstudienzeit: 5 Semester (Individuelle Anpassungen i.S. eines „Fast Track“ sind möglich)
In den ersten vier Semestern werden Module absolviert, im fünften Semester die Masterthesis.
Die Module finden innerhalb der Semesterlaufzeiten statt: 01.03. - 31.08. (Sommersemester) und 01.09. - 28.02. (Wintersemester). Eine semesterweise Terminplanung wird bereitgestellt. Hier wird versucht, typische Urlaubszeiten (d.h. Schulferien in BW, Brückentage) frei von Präsenzterminen zu halten.
Für jedes Modul gilt: Gemäß unserem Blended-Learning-Konzept mit durchschnittlich 20% Präsenz und 80% Projekt-/Selbststudienphase sind pro Modul bis zu max. 3 Tage (d.h. 24 Stunden) in Präsenz einzuplanen. Präsenztage finden i.d.R. freitags oder samstags von 9-17 Uhr statt. Die Tage sind über das Semester verteilt, die genaue Präsenzzeit pro Modul ist der Semesterplanung zu entnehmen. Die übrige Zeit wird für Selbststudium und Ausarbeitung der Projekt- und Prüfungsleistung nach freier Zeiteinteilung erbracht.
Im berufsbegleitenden Studium wird ein Workload von 25-30 Zeitstunden pro ECTS veranschlagt. Jedes Modul hat einen Umfang von 6 ECTS, die Masterthesis umfasst 18 ECTS.
Pro Semester werden (bei Regelstudienzeit) 18 ECTS (drei Module) absolviert, d.h. pro Semester ist ein Gesamtworkload von 450-540 Stunden veranschlagt. Individuelle Studienverläufe sind nach Absprache möglich.
In jedem Modul ist eine Prüfungsleistung zu erbringen. Der Workload ist über das gesamte Semester verteilt und durch eine vorausschauende Semesterplanung (inkl. Abgabefristen) auch mit der beruflichen Belastung zu vereinbaren.
Die Hochschule der Medien ist als Bildungseinrichtung im Sinne des Bildungszeitgesetzes Baden-Württemberg (BzG BW) anerkannt.
Teilnehmende unserer Weiterbildungsangebote, die in Baden-Württemberg beschäftigt sind, können damit bis zu fünf Tage Bildungsurlaub pro Jahr bei ihrem Arbeitgeber beantragen. Die Freistellung gilt dabei nur für die Präsenztage der Weiterbildung, die während der regulären Arbeitszeit stattfindet.
Wenn Sie die Bildungszeit in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie dies spätestens 8 Wochen vor Beginn der Weiterbildung schriftlich bei Ihrem Arbeitgeber beantragen. Ein Fomular hierfür und alle weiterführenden Informationen finden Sie auf der Webseite der Regierungspräsidien Baden Württemberg.
Falls Sie in einem anderen Bundesland arbeiten und Bildungszeit in Anspruch nehmen möchten, wenden Sie sich bitte mehrere Monate vor Studienbeginn an uns.
Die Hochschule der Medien erhebt gemäß § 1 Abs. 1 der Hochschulgebührensatzung für das berufsbegleitende Studium pro Semester Studiengebühren. Es handelt sich dabei um Gebühren aus einem öffentlich-rechtlichen Verhältnis, die mit einem Gebührenbescheid festgesetzt werden (keine Rechnung).
Die Studierenden erhalten von der Hochschule vor Beginn jedes Semesters einen solchen Bescheid über die Höhe der Studiengebühren des anstehenden Semesters. Die Studierenden stehen als Privatperson während des Studiums in einem öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnis zur Hochschule. Sie sind daher alleinige Adressaten und Gebührenschuldner des Gebührenbescheides (Privatadresse).
Zusätzlich sind pro Semester Semesterbeiträge (Verwaltungskostenbeitrag, Beitrag der Verfassten Studierendenschaft, Beitrag für das Studierendenwerk) zu zahlen. Hierüber wird kein Bescheid erstellt.
Die Bezahlung der Studiengebühren und der Semesterbeiträge erfolgt aufgrund des Rechtsverhältnisses durch die Studierenden persönlich. Für das erste Semester erfolgt die Bezahlung per Überweisung, in den Folgesemestern im Rahmen eines Lastschriftverfahren. Dieses führt zu einer automatisierten Rückmeldung ("Einschreibung") ins Folgesemester.
Die Kosten für die berufsbegleitenden Masterstudiengänge betragen je nach Studiengang zwischen 1.200,00 EUR und 4.620 EUR je Semester. Hinzu kommen Semesterbeiträge sowie ggf. Reise- und Unterkunftskosten. Die Preise beinhalten eine leichte Verpflegung an den Präsenzterminen, die Unterrichtsmaterialien und die Betreuung während der Präsenz- und Online-Phasen.
Eine Zusammenfassung zu unseren Studiengebühren und Semesterbeiträgen im berufsbegleitenden Studium finden Sie hier (KLICK).
Kosten für Weiterbildung (Entgelte, Reise, Unterkunft) können steuerrechtlich geltend gemacht werden und die Steuerbelastung deutlich senken. Für Selbständige werden Kosten für Weiterbildung als Betriebsausgaben angerechnet, für Angestellte stellen sie Werbungskosten dar. Darüber hinaus bestehen je nach Weiterbildungsangebot und Rahmenbedingungen ggf. weitere Möglichkeiten zur Finanzierung von Weiterbildung (Arbeitgeber, Stipendien, Bildungskredit, etc.).
Eine Übersicht der Fördermöglichkeiten in einzelnen Bundesländern finden Sie auch in der DGWF Broschüre.
Die Vereinbarungen über die Wahrnehmung des Studiums und über die Erstattung der Studiengebühren und ggf. der Semesterbeiträge an den Arbeitnehmer betreffen das innerbetriebliche Verhältnis und sind dementsprechend zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber (schriftlich) zu regeln, z.B. in Form einer Nebenabrede zum Arbeitsvertrag. Nach Zahlung der Gebühren und Semesterbeiträge durch den/die Studierenden kann die Hochschule eine Bestätigung des Zahlungseingangs ausstellen. Sofern gewünscht, kann diese auch auf die Rechnungsadresse des Arbeitgebers ausgestellt werden. Die Bestätigung(en) und der Gebührenbescheid über die Studiengebühren dienen dem Arbeitgeber als Grundlage für die Erstattung an den/die Mitarbeitende/n und sind im Lohnkonto zu archivieren.
Eine Übernahme der Studiengebühren führt in der Regel nicht zu weiteren steuerlichen Belastungen (z.B. bei Lohnsteuer). Nach R 19.7 der Lohnsteuer-Richtlinie 2011 führen berufliche Fort- oder Weiterbildungsleistungen des Arbeitgebers nicht zu Arbeitslohn, wenn diese Bildungsmaßnahmen im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers durchgeführt werden. Es ist daher erforderlich, die Kostenübernahme schriftlich zu dokumentieren.
Für den Arbeitgeber fällt für die Studiengebühren auch keine Umsatzsteuer an. Das Studium dient unmittelbar dem Bildungszweck. Die dafür erhobenen Studiengebühren sind daher von der Umsatzsteuer befreit (§ 4 Ziffer 21 Buchstabe a) bb) UStG). Entsprechend ist auf dem Gebührenbescheid keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
Im Zweifelsfall ist eine Abklärung mit Ihrem Steuerberater ggf. sinnvoll.
Bitte beachten Sie, dass wir keine Bildungsgutscheine annehmen.
Wo findet das Masterstudium statt?
Die Präsenztermine finden hauptsächlich an der Hochschule der Medien, Nobelstraße 8-10, 70569 Stuttgart statt. Vor Beginn des Studiums erhalten Sie detaillierte Informationen zu den Räumlichkeiten.
Nähere Infos zur Anfahrt an die Hochschule der Medien finden Sie hier (.pdf).
Gibt es in der Nähe der Hochschule Übernachtungsmöglichkeiten?
In unmittelbarer Nähe der Hochschule und im Raum Stuttgart befinden sich zahlreiche Übernachtungsmöglichkeiten.
Wir möchten Sie bitten, sich bei Bedarf selbst um eine Unterkunft zu kümmern. Bitte beachten Sie, dass Reise- und Aufenthaltskosten nicht in den Gebühren für das Masterstudium inbegriffen sind jedoch ggf. steuerlich geltend gemacht werden können.
In der Nähe der Hochschule der Medien (wenige Minuten zu Fuß) liegt folgendes Hotel:
Römerhof Stuttgart
Robert-Leicht-Straße 93
70563 Stuttgart-Vaihingen
In Stuttgart-Mitte (nahe Hauptbahnhof; S-Bahnverbindung vorhanden (ca. 20 Minuten)):
Motel One Stuttgart-Hauptbahnhof
Lautenschlagerstraße 14
70173 Stuttgart
Gibt es vor Ort Verpflegungsmöglichkeiten?
Während Ihres Aufenthaltes an der Hochschule ist für Pausengetränke und Snacks zum Mittagessen gesorgt.
Darüber hinaus gibt es an Wochentagen die Möglichkeit, in der Kantine der Hochschule (Eat’n‘Talk) Essen und Trinken zu kaufen.
Außerdem gibt es auf bzw. in der Nähe des Campusgeländes weitere Restaurants (Pizzeria Bruschetta, Taverna, Römerhof), die Mensa der Universität Stuttgart sowie einen kleinen Supermarkt mit kleinen Speisen (Spar/Frischemarkt Roth).
Welche Voraussetzungen gelten für die Teilnahme?
Für die Zulassung zu einem berufsbegleitenden Masterstudium sind ein abgeschlossenes Hochschulstudium mit 210 ECTS* und eine mindestens einjährige Berufserfahrung, die nach dem Erststudium erworben wurde, Voraussetzung. Bitte beachten Sie die jeweiligen Studiengangwebsiten für weitere Informationen.
Muss mein Hochschulabschluss aus einer bestimmten Fachrichtung sein (Affinität)?
Für die Teilnahme am Masterstudium sind i.d.R. fachliche Vorkenntnisse erforderlich oder als Voraussetzung definiert. Dafür ist deshalb eine Fachaffinität des Hochschulstudiums für eine effiziente Teilnahme empfehlenswert.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich mir nicht sicher bin, ob ich die Voraussetzungen für einen berufsbegleitenden Masterstudiengang erfülle?
Wenn Sie Fragen zu den Zulassungsvoraussetzungen haben, können Sie sich gerne vorab mit Ihren Unterlagen an das Weiterbildungszentrum der HdM wenden.
*Grundsätzlich ist die Aufnahme von Bewerbern in berufsbegleitende Masterstudiengänge auch dann möglich, wenn diese im Rahmen des ersten Studiums weniger als 210 ECTS erworben haben. Allerdings ist in diesem Fall vor der Aufnahme des Studiums eine Angleichsleistung zu vereinbaren. Bitte beachten Sie zudem, dass im Falle eines internationalen Abschluss eine Anerkennung notwendig ist (mehrwöchiger Prozess). Bitte kommen Sie in beiden Fällen im Vorfeld auf das Team des Weiterbildungszentrums zu.
Ist das Weiterbildungsprogramm zertifiziert?
Die Hochschule der Medien trägt als staatliche Hochschule das Siegel der Systemakkreditierung und ist als Bildungseinrichtung nach dem Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg anerkannt. Die Masterstudiengänge sind in das Qualitätsmanagement der Hochschule eingebunden. Diese werden von den ProfessorInnen und Fachexperten gemäß den hohen didaktischen Standards der Hochschule angeboten und kontinuierlich weiterentwickelt.
Das Weiterbildungsprogramm wird als öffentlich-rechtliches Angebot durchgeführt. Grundlage hierfür ist die jeweilige Studien- und Prüfungsordnung im Masterstudium.
