HdM anerkannt nach Bildungszeitgesetz

Die Hochschule der Medien (HdM) ist seit Oktober 2015 vom Regierungspräsidium Karlsruhe als Bildungseinrichtung im Sinne des Bildungszeitgesetzes Baden-Württemberg (BzG BW) anerkannt.
Dies bedeutet, dass Weiterbildungsangebote der HdM ab sofort von Beschäftigten in Baden-Württemberg als Bildungsmaßnahmen in Anspruch genommen werden können.

 

Hierzu können sich Interessierte über das Angebot der Hochschule unter www.hdm-weiterbildung.de informieren und eine für sich interessante Veranstaltung heraussuchen. Dann können sie bei ihrem Arbeitgeber schriftlich und spätestens acht Wochen vor Beginn der Veranstaltung einen Antrag auf Bildungszeit stellen.
Mit der Anerkennung als Bildungseinrichtung kann die HdM in eigener Zuständigkeit und Verantwortung Bildungszeitmaßnahmen im Sinne des § 6 Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) anbieten. Bei allen angebotenen Bildungsmaßnahmen sind die Maßstäbe an die Qualität der Bildungsarbeit anzulegen, wie sie durch das vorgelegte Gütesiegel der Systemakkreditierung nachgewiesen sind.

Weitere Informationen zum Bildungszeitgesetz BW